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Standesamt – Berichtigung eines Registers
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Standesamt – Berichtigung eines Registers - Zusätzliche Informationen:

In einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde ist ein Fehler?

Eine Berichtigung ist nur möglich, wenn

• die beurkundeten Angaben von Anfang an falsch waren und
• die richtigen Tatsachen nachgewiesen sind.

Hier können Sie einen Beratungstermin vor Beantragung der Berichtigung beantragen.
Eine persönliche Vorsprache ist aber nicht zwingend erforderlich.
Sie können die Berichtigung auch direkt schriftlich mit diesem Formular beantragen.
Für Sachstandsanfragen können keine persönlichen Termine vereinbart werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Wir bieten Termine bis zu 4 Wochen im Voraus an.

Es werden nur die verfügbaren Termine angezeigt.


Der Standort für Ihre Anliegen:

Standesamt
Inselstr. 17
40479 Düsseldorf

Sie können insgesamt maximal 1 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.



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