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Für Führerscheinanträge ist ein papiergebundenes Lichtbild erforderlich; eine Aufnahme im Bürgerbüro ist nicht möglich.
Folgende Anliegen können ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden:
- Eintragung der Auflagen B96 bzw. B196
- Erteilung/ Erweiterung/ Verlängerung einer Fahrerlaubnis um die Klassen C1, C, C1/E sowie D1, D, D1/E und D/E
- Anträge Klasse A mit Schlüsselzahl 80
- Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Anträge auf vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins oder Ersatzführerscheins
Bitte beachten Sie, dass die Abholung des Führerscheins nur bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich ist. Wir empfehlen daher die Nutzung des Direktversandes.