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Für Führerscheinanträge ist ein papiergebundenes Lichtbild erforderlich; eine Aufnahme im Bürgerbüro ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Bei der Eintragung von Auflagen B96 bzw. B196 handelt es sich nicht um
Erweiterungen von Führerscheinen. Die Eintragungen dieser Auflagen können Sie ausschließlich
bei der Fahrerlaubnisbehörde selbst erledigen.