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Fahrerlaubnisbehörde
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Fahrerlaubnisbehörde - Zusätzliche Informationen:


Einige Anträge können Sie auch in den elf Bürgerbüros unserer Stadt stellen:


- Ersterteilung und begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Pflichtumtausch Führerschein / Umtausch EU-Führerschein
- Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis
Bitte beachten Sie: Eintragungen von Auflagen B96 bzw. B196 können Sie ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehörde selbst erledigen.

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Sie können insgesamt maximal 2 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Ersterteilung / Erweiterung

Abholung Führerschein / Rückfragen

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis / Dienstfahrerlaubnis

Eintragung / Löschung von Auflagen im Führerschein

Pflichtumtausch/Ersatzführerschein

Internationaler Führerschein

Personenbeförderung

Berufskraftfahrer

Nur für Düsseldorfer Fahrschulen

Neuerteilung nach Entzug

Ersatzführerschein Erdgeschoss



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